Donnerstag, 30. November 2006
Dienstag, 14. November 2006
Deutsche Gesetze
Stellt Euch folgende Paragraphen aus dem BGB mal bitte bildlich vor. Und haltet euch fest, dies sind aktuelle Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches...Es leben die Bienen !!!
§ 961: Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen:
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
§ 962: Verfolgungsrecht des Eigentümers:
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 963: Vereinigung von Bienenschwärmen:
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
§ 964: Vermischung von Bienenschwärmen:
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an die Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarm erlöschen.
Thema: Politik